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Baugutachten
Baugutachten | Gerichtsgutachten/Privatgutachten Gerichtsgutachten/Privatgutachten | Schiedsgutachten
Beide Formen des Gutachtens ergeben die Stellungnahme eines Sachverständigen in Streitfragen, wobei hier grundsätzlich nach der Auftragsform bzw. dem Auftraggeber zu unterscheiden ist. So steht es jeder Privatperson grundsätzlich frei, in Streitfällen einen Sachverständigen für ein Privatgutachten hinzuzuziehen und somit die Argumentation z.B. in einem Gerichtsverfahren zu stärken.
Dem gegenüber steht die Beauftragung von Amtswegen (Gerichtsgutachten). Form und Gliederung weisen in beiden Fällen kaum nennenswerte Unterschiede auf. Die zertifizierten Sachverständigen sind mit den Verfahren bestens vertraut.
Wir beraten Sie gerne!