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Mängelfeststellung und – bewertung
Eine der grundlegenden Aufgaben eines Sachverständigen ist in der Bestimmung von baulichen Zuständen zu sehen. Das heisst, der Sachverständige stellt unter Zugrundelegung seines Wissens fest, ob es sich um einen Mangel handelt oder aber nicht. Weitergehend wird durch den Sachverständigen die Mängelbehebung und die damit verbundenen Kosten definiert.
Auch wird durch den Bausachverständigen die Ermittlung eines Minderbetrages, d.h. wenn die Mängel in Kauf genommen werden und von einer Beseitigung abgesehen wird/ abgesehen werden kann, durchgeführt. Wenn ein oder mehrere, an einem Bau Beteiligte, einen Fehler gemacht haben, ist die Berechnung einer Haftungsquotierung durch Baugutachter ein konstruktiver Beitrag zur aussergerichtlichen Streitbeilegung oder - besser - Streitvermeidung.